Wagner Lexikon
Feingehalt
Kategorie: Juwelen
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Der Feingehalt gibt an, wie viele Tausendteile einer Edelmetalllegierung aus dem jeweiligen Feinedelmetall bestehen. 750 bedeutet beispielsweise 750 von 1.000 Teilen Gold, also 75 Prozent. Für in Österreich erzeugte oder dort zum Verkauf angebotene Edelmetallgegenstände nennt das Punzierungsgesetz zulässige Feingehaltszahlen und Ausnahmen; die konkrete Punze ist daher rechts- und landesabhängig.