Wagner Lexikon
14 Karat
Kategorie: Juwelen
Stand:
14 Karat bezeichnet bei einer Goldlegierung 14 von 24 Gewichtsanteilen Gold. Rechnerisch sind das 583,3 Tausendteile; im Schmuckhandel entspricht dem üblicherweise die Feingehaltsangabe 585, also 58,5 Prozent Gold. Der übrige Anteil besteht aus Legierungsmetallen wie Silber oder Kupfer, deren Zusammensetzung Farbe, Härte und Verarbeitungseigenschaften beeinflusst. In Österreich zählt 585 zu den gesetzlich zulässigen Feingehaltsangaben für Goldgegenstände. Karat (kt) darf nicht mit Carat (ct), der Gewichtseinheit für Edelsteine, verwechselt werden.